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Der EuGH hat dem Konzept des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten sukzessive normativen Gehalt verliehen und den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens mittlerweile als zentralen Grundsatz des Unionsrechts etabliert. Dennoch sind wesentliche Fragen in Bezug auf den Anwendungsbereich, den Regelungsgehalt, die theoretischen Grundlagen und die Grenzen des Grundsatzes weitgehend ungeklärt. Die Arbeit unternimmt den Versuch einer grundlegenden rechtsdogmatischen Klärung des gegenseitigen Vertrauens als allgemeines Rechtsprinzip des Unionsrechts. Sie zeigt außerdem, dass dem Grundsatz ein horizontaler Solange-Vorbehalt zu entnehmen ist, dessen Grenzen in Anknüpfung an den Wertekatalog des Art. 2 EUV zu bestimmen sind. Zuletzt beleuchtet sie die Herausforderungen, mit denen sich die mitgliedstaatliche Zusammenarbeit im Zeitalter der sog. »Polykrise« der Union konfrontiert sieht und zeigt Ansätze auf, um die vertrauensbasierte Zusammenarbeit auch in Krisenzeiten zu stabilisieren.Ausgezeichnet mit dem Werner-von-Simson-Preis 2023 der Universität Freiburg.
List of contents
Einleitung
1. Der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in der Rechtsprechung des EuGH
Referenzgebiete - Systematisierung: Anwendungsbereich und rechtliche Wirkungen - Rechtspolitische Dimension: Der Vertrauensgrundsatz als Integrationsprinzip
2. Der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens als Rechtsprinzip des Unionsrechts
Hinführung und Fragestellung - Normative Verankerung des Vertrauensgrundsatzes - Rechtsnatur des Vertrauensgrundsatzes - Fazit und Folgen der Einordnung für Zweifelsfragen
3. Grenzen der Legalitätsvermutung
Hinführung und Fragestellung - Grundrechtliche Grenzen der Legalitätsvermutung - Weitere Ausnahmetatbestände
4. Effektuierung des Vertrauensgrundsatzes in der Krise
Hinführung und Fragestellung - Der Vertrauensgrundsatz in der Krise - Effektuierung vertrauensbasierter Zusammenarbeit
Zusammenfassung in Thesen
Literatur- und Sachwortverzeichnis
About the author
Annchristin Streuber studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim und der Kingston University London. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen absolvierte sie das Referendariat am OLG Karlsruhe, unter anderem mit Stationen bei einer internationalen Großkanzlei in Berlin und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Danach promovierte sie unter der Betreuung von Prof. Dr. Jan Henrik Klement an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2021 ist sie als Rechtsanwältin im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht und Vergaberecht tätig.