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Dieses Buch unterbreitet auf Grundlage der Rechtsvergleichung zwischen der deutschen Inhaltskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) nach dem BGB und der chinesischen Inhaltskontrolle für formularmäßige Vertragsklauseln (FVK) nach dem chinesischen Vertragsgesetz (VG) konkrete Vorschläge zur Reform der FVK-Inhaltskontrolle. In
307 bis 310 BGB ist ein vollständiges und sorgfältig verfeinertes System der rechtlichen Inhaltskontrolle von AGB enthalten. Dieses sollte daher bei der Reform der Inhaltskontrolle von FVK nach dem VG nicht unbeachtet bleiben. Die Autorin typisiert zunächst AGB/FVK-Probleme und bespricht die gesetzgeberische Geschichte der AGB/FVK-Inhaltskontrolle, bevor sie den Reformgegenstand unter Beachtung der Beziehung zu anderen bestehenden Rechtsinstituten genau festgelegt, um so die Voraussetzungen für die Gesetzgebung zur Verbesserung der Regelungen offen zu legen. Ein deutsch-chinesischer Vergleich zeigt die rechtspolitische Notwendigkeit einer Generalklausel zur Ausübung der Inhaltskontrolle. Diese soll konkretisiert werden, damit ein aufeinander abgestimmtes System der Inhaltskontrolle von FVK nach dem VG entstehen kann.
List of contents
Inhalt: Überblick über die AGB/FVK-Inhaltskontrolle nach deutschem und chinesischem Recht - Die Generalklausel der Inhaltskontrolle von AGB/FVK im deutsch-chinesischen Vergleich - Verhältnis zu innergesetzlichen Kontrollmechanismen - Funktionen der Generalklausel - Gesetzgeberische Konzeption der Generalklausel der AGB-Inhaltskontrolle des BGB - Konzeption der Generalklausel der Inhaltskontrolle von FVK des VG - Konkretisierungsnormen der Generalklausel - Transparenzkontrolle im Rahmen der Inhaltskontrolle von AGB gemäß
307 Abs. 1 S. 2 BGB - Gesetzliches Gerechtigkeitsmodell als konkreter Wertmaßstab - Wesentliche Rechte und Pflichten aus der Natur des Vertrags als Vergleichsmaßstab - Verbotskataloge.
About the author
Peipei Liu studierte Rechtswissenschaft und Germanistik an der China-Universität für Politik- und Rechtswissenschaft (CUPL), der Universität zu Köln und der Freien Universität Berlin. Ihre Schwerpunkte sind Bürgerliches Recht, Handelsrecht und die Rechtsvergleichung auf diesen Gebieten.