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Hochspezialisierte Medizin im föderalistischen System der Schweiz

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Summary

26 kantonale Spitalplanungen führten zu einer Überversorgung in der hochspezialisierten Medizin (HSM). Im Zuge der KVG-Revision 2007 verpflichtete der Bund die Kantone zu einer gemeinsamen HSM-Planung. Kommen die Kantone diesem Planungsauftrag nicht fristgerecht nach, legt der Bundesrat fest, welche Spitäler für welche HSM-Leistungen auf den kantonalen Spitallisten aufzuführen sind. Die Kantone setzten daraufhin ein aus zehn Gesundheitsdirektoren besetztes interkantonales Organ ein. Dieses bestimmt die Leistungsbereiche, die einer schweizweiten Konzentration bedürfen und bestimmt die Spitäler, welche die HSM-Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen dürfen. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den zahlreichen offenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Planung der hochspezialisierten Medizin sowie mit den rechtsstaatlich-demokratischen und föderalistischen Problematiken der gesamtschweizerischen Rechtsetzung durch interkantonale Organe.

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