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Die Verarbeitung von Sozialdaten ist eine der spannendsten und schwierigsten Aufgaben des Datenschutzes; vor allem deshalb, weil die Konsequenzen der Leistungsverwaltung im Sozialstaat deutlich werden: Dieser verschärft den Zugriff auf personenbezogene Daten, intensiviert ihre Verarbeitung, variiert ihre Zusammensetzung und zwingt dazu, funktionale Nutzungen strikt einzugrenzen. An den Sozialdaten hat sich aber auch sehr schnell gezeigt, wie kurzlebig die Bemühungen sind, Datenschutz auf einige wenige allgemein anwendbare Regeln zu beschränken: Nicht nur die Sozialverwaltung selbst, sondern auch Polizei und Strafverfolgungsbehörden sowie zahlreiche andere staatliche Stellen, Arbeitgeber, Pharmaindustrie, Kirchen etc. sind an den Massen besonders zuverlässiger Daten interessiert. Die Gefahren für die Persönlichkeitsrechte liegen auf der Hand.
Vor diesem Hintergrund befasst sich der Autor mit den in Deutschland geltenden Regelungen zum Schutz der Bürger vor unbefugten Zugriffen auf ihre Sozialdaten und beantwortet die Frage, ob und - wenn "Ja" - in welcher Weise diese von Datenschutzregelungen auf der Ebene der Europäischen Union überlagert werden.
Über den Autor / die Autorin
Dr. Thomas P. Stähler ist Justiziar bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in Frankfurt am Main.