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Belege, Abrechnungen, Steuerunterlagen, Personalakten, Kalkulationen... wissen Sie, wie lange Sie diese Unterlagen aufbewahren müssen? Eine vorzeitige Vernichtung kann dazu führen, dass das Finanzamt Ihre Buchhaltung verwirft oder Sie eine höhere Vorsteuer zahlen müssen.Dieser Ratgeber sagt Ihnen übersichtlich und kompetent, wie lange Sie gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet sind. Tabellen von A-Z geben Ihnen einen Überblick, was Sie wann entsorgen können.
Sie erfahren:
Wer zur Aufbewahrung verpflichtet ist,
Was es für typische Geschäftsbelege gibt und wie diese aufbewahrt werden müssen,
Welche Geschäftsunterlagen auf CD gebrannt werden dürfen,
Bei welchen Unterlagen Sie zusätzlich das Original aufbewahren müssen,
Wie hoch das Einsichtsrecht des Betriebsprüfers in Ihr EDV-System ist.
In übersichtlicher Tabellenform: Was darf ab dem 1.1.2004, 2005 und 2006 vernichtet werden.
Inhaltsverzeichnis
Teil I: Aufbewahrungspflichten und fristen
1. Wer muss Aufbewahrungsfristen beachten ?
Wer muss nach Handelsrecht Aufbewahrungsfristen beachten?
Wer muss nach Steuerrecht Aufbewahrungsfristen beachten?
Gibt es beachtenswerte Einzelfragen?
2. Was ist aufzubewahren?
Was ist nach Handelsrecht aufzubewahren?
Was versteht man unter Handelsbriefen?
Was ist ein Buchungsbeleg?
Was ist nach Steuerrecht aufzubewahren?
Gibt es auch noch andere Aufbewahrungsvorschriften?
3. Wie ist aufzubewahren?
Was ist eine analoge bildliche Wiedergabe?
Was ist eine digitale bildliche Wiedergabe?
Was ist eine analoge inhaltliche Wiedergabe?
Was ist eine digitale bildliche Wiedergabe?
Ist auch hier zwischen Handels- und Steuerrecht zu unterscheiden?
Gibt es spezielle Auflagen oder Anforderungen für die Aufbewahrungsform im Original?